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Die Omnibus-Vorschl?ge der EU zur Nachhaltigkeit: Wichtige ?nderungen und Auswirkungen auf die Wirtschaft

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Article Overview

Die Europ?ische Kommission hat kürzlich angekündigt stellen eine Neukalibrierung des Ansatzes der EU in Bezug auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit verbundenen Vorschriften dar. Das Nachhaltigkeitspaket soll die Wettbewerbsf?higkeit steigern, indem es Europas grüne Ambitionen mit angemessenen politischen Ma?nahmen in Einklang bringt. Es sieht Anpassungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) und der EU-Taxonomieverordnung vor. Au?erdem werden Vorschriften zur ?nderung des CO2-Grenzausgleichs (CBAM) und der InvestEU-Verordnung vorgeschlagen.

Dieser Artikel bietet einen ?berblick über die wichtigsten Vorschl?ge, die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben k?nnen — in der EU und darüber hinaus.

Begründung für den Omnibus-Vorschlag

Die Europ?ische Union hat die zunehmenden Bedenken der Unternehmen hinsichtlich der Komplexit?t und des Verwaltungsaufwands der Nachhaltigkeitsvorschriften zur Kenntnis genommen. Die und im Wettbewerbskompass wurden Reformen gefordert, die es den Unternehmen in der EU erm?glichen, in einer globalen Wirtschaft wettbewerbsf?hig zu bleiben, und die Kommission unternimmt nun umfassende Anstrengungen, um die EU-Vorschriften zu vereinfachen und zu straffen. Dieses erste Omnibus-Paket konzentriert sich auf die Nachhaltigkeitsregeln und -vorschriften der EU und enth?lt Vorschl?ge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Einhaltung der Vorschriften für KMU.

Die vorgeschlagenen ?nderungen werden voraussichtlich zu j?hrlichen Kosteneinsparungen von sch?tzungsweise 6,3 Mrd. EUR führen und 50 Mrd. EUR an ?ffentlichen und privaten Investitionen zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsinitiativen mobilisieren.

Die wichtigsten im Nachhaltigkeits-Omnibus vorgeschlagenen ?nderungen

1. ?nderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Die CSRD, die im Januar 2024 in Kraft trat, erweiterte die Offenlegungspflichten zur Unternehmensnachhaltigkeit für Unternehmen, die in der EU t?tig sind oder an der B?rse notiert sind, erheblich. Die erste Welle gro?er b?rsennotierter Unternehmen ver?ffentlicht in diesem Jahr (2025) Berichte im Rahmen des CSRD. Andere gro?e Unternehmen werden voraussichtlich 2026 zum ersten Mal Bericht erstatten, b?rsennotierte KMU folgen ein Jahr sp?ter. Da jedoch viele Unternehmen — insbesondere KMU — begannen, sich auf diese neuen Berichtspflichten vorzubereiten, ?u?erten einige Bedenken hinsichtlich des Befolgungsaufwands. Das Omnibus-Paket umfasst zwei separate Vorschl?ge: einen, der die im aktuellen CSRD festgelegten Berichtsfristen verschieben würde, und einen anderen, der inhaltliche ?nderungen des CSRD vorsieht.

Gem?? dem ersten Vorschlag würde die Frist für Unternehmen, die ursprünglich 2026 und 2027 Bericht erstatten mussten (Unternehmen der Welle 2 und 3), um zwei Jahre verschoben werden. Die Europ?ische Kommission hat eine ?beschleunigte Bearbeitung“ dieses Vorschlags gefordert, damit diese Unternehmen mehr Zeit haben, sich auf die Berichterstattung vorzubereiten, w?hrend die EU-Gremien über die anderen vorgeschlagenen ?nderungen beraten.

Der zweite Vorschlag beinhaltet die folgenden ?nderungen der CSRD:

  • ?berarbeiteter Geltungsbereich: Die CSRD-Anforderungen würden jetzt nur noch für gro?e Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Nettoumsatz von 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR gelten. Im Rahmen dieses neuen Geltungsbereichs müssten rund 80% der Unternehmen, die zuvor erfasst wurden, nicht mehr verpflichtet sein, die CSRD-Vorschriften einzuhalten.
  • Die doppelte Wesentlichkeit bleibt unver?ndert: Der Vorschlag ?ndert nichts an dem grundlegenden Prinzip, dass Unternehmen, die unter die CSRD-Richtlinie fallen, beurteilen und offenlegen müssen, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf ihre finanzielle Leistung auswirken (finanzielle Wesentlichkeit) und wie sich ihre Gesch?ftst?tigkeit auf Mensch und Umwelt auswirkt (Wesentlichkeit der Auswirkungen).
  • Sektorspezifische Berichtsstandards wurden gestrichen: Die CSRD verlangte von der Europ?ischen Kommission die Verabschiedung sektorspezifischer Standards für zus?tzliche Berichterstattung, die bis Sommer 2026 ver?ffentlicht worden w?ren. Gem?? dem Omnibus-Vorschlag würde diese Beh?rde gestrichen.
  • Vereinfachung der europ?ischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS): Die Europ?ische Kommission und EFRAG haben sich verpflichtet, das ESRS zu überprüfen. Neben der ge?nderten CSRD wird die Kommission auch ?nderungen am ESRS herausgeben, mit denen die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte reduziert und die Leitlinien für die Berichterstattung klarer formuliert würden.
  • Kein ?bergang von begrenzter zu angemessener Sicherheit: Die CSRD sah vor, dass die Kommission bis 2028 Standards für eine angemessene Sicherheit verabschieden würde; gem?? dem Vorschlag würde diese Beh?rde gestrichen, was bedeutet, dass die Zuverl?ssigkeitsanforderungen auf dem ?begrenzten“ Niveau bleiben werden. Die Kommission würde bis 2026 gezielte Leitlinien für eine begrenzte Zusicherung herausgeben.
  • Erweiterung der ?Value Chain Cap“ für KMU: Unternehmen, die nicht in den Geltungsbereich des CSRD fallen, würden ermutigt, auf der Grundlage der von EFRAG entwickelten und von der Kommission zu verabschiedenden freiwilligen Standards für die Berichterstattung für KMU (Voluntary SME Reporting Standards, vSMEs) zu berichten. In der ge?nderten CSRD würden diese Standards als ?Value Chain Cap“ (Obergrenze für die Wertsch?pfungskette) festgelegt, wodurch die in den Geltungsbereich fallenden Informationen begrenzt würden, die Unternehmen von kleineren Unternehmen in ihrer Wertsch?pfungskette anfordern k?nnen, die nicht in den Geltungsbereich fallen.
  • Die digitale Kennzeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt bestehen: Die CSRD enth?lt Anforderungen für maschinenlesbare digitale Kennzeichnungen für Nachhaltigkeitsberichte, um die Zug?nglichkeit zu verbessern und die Einhaltung der Vorschriften zu optimieren. Diese Anforderung bliebe bestehen, aber die vollst?ndige Einführung der XBRL-Tagging würde verschoben, bis die offizielle digitale Taxonomie verabschiedet ist, die auf technischen Empfehlungen basiert, die derzeit von der Europ?ischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbeh?rde ausgearbeitet werden.

2. ?nderungen der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD)

Die CSDDD schreibt vor, dass Unternehmen in ihren Betrieben und Lieferketten die gebotene Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen walten lassen. Das Omnibus-Paket enth?lt die folgenden ?nderungsvorschl?ge (ebenfalls aufgeteilt in einen Vorschlag für eine Verschiebung und einen Vorschlag für inhaltliche ?nderungen):

  • Erweiterter Zeitplan: Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der CSDDD durch die EU-Mitgliedstaaten würde um ein Jahr (bis Juli 2027) verl?ngert, und die Frist für die Einhaltung der ersten Verpflichtungen würde von 2027 auf 2028 verschoben, sodass die Unternehmen zus?tzliche Zeit zur Vorbereitung h?tten. Die Europ?ische Kommission würde au?erdem in kürzerer Zeit Leitlinien ausarbeiten, um Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
  • Konzentrieren Sie sich auf direkte Lieferanten (auch ?Tier 1“ -Lieferanten genannt): Um den Aufwand für Unternehmen, die die CSDDD einhalten, zu verringern, schlug die Kommission vor, die Anforderungen an die vollst?ndige Sorgfaltspflicht in Bezug auf indirekte Gesch?ftspartner abzuschaffen, sofern keine plausiblen Hinweise auf nachteilige Auswirkungen vorliegen.
  • Weniger h?ufige ?berwachungsanforderungen: Die Verpflichtung zur j?hrlichen Aktualisierung der Sorgfaltspflichten würde auf einmal alle fünf Jahre ausgedehnt, wodurch die Verwaltungskosten gesenkt würden.
  • Verringerung des Aufwands für Lieferanten: ?hnlich wie beim CSRD w?ren die Informationen, die Unternehmen, die die CSDDD einhalten, von kleineren Anbietern (bis zu 500 Mitarbeitern) anfordern k?nnen, auf die VKMU beschr?nkt.
  • Anpassung an die Berichtspflichten des CSRD-?bergangsplans: Um die CSRD und die CSDDD besser aufeinander abzustimmen und die Erwartungen zu kl?ren, würde die CSDDD keine Anforderung mehr enthalten, einen ?bergangsplan ?in Kraft zu setzen“. Unternehmen, die in den Geltungsbereich des CSDDD fallen, müssten weiterhin einen ?bergangsplan verabschieden und müssten in ihren Angaben zum ?bergangsplan auch Informationen über die geplanten und ergriffenen Umsetzungsma?nahmen aufnehmen.
  • Von den Mitgliedstaaten festgelegte zivilrechtliche Haftung: Anstatt einen Haftungsrahmen auf EU-Ebene und Straflobergrenzen einzuführen, würde die Haftung auf nationaler Ebene festgelegt. Die Kommission wird Leitlinien zur Unterstützung der Harmonisierung ausarbeiten.

3. Anpassungen der EU-Taxonomie

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Die EU-Taxonomie ist ein Berichtsrahmen, der nachhaltige Investitionen erleichtern soll. Die Berichterstattung über die Angleichung der EU-Taxonomie ist Teil der aktuellen CSRD-Anforderungen. Das Omnibus-Paket beinhaltet einen Vorschlag, die Berichterstattung über die EU-Taxonomie für Unternehmen mit einem j?hrlichen Nettoumsatz von weniger als 450 Mio. EUR freiwillig zu machen und die Berichterstattung über eine teilweise Angleichung zu erm?glichen. Darüber hinaus schl?gt die Kommission ?nderungen der delegierten Rechtsakte vor, in denen die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung über die EU-Taxonomie festgelegt werden, darunter:

  • Optimierte Taxonomieberichterstattung: Die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte für Angaben zur EU-Taxonomie würde um 70% reduziert, wodurch die Vorlagen vereinfacht und die Einhaltung der Vorschriften vereinfacht würden.
  • Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomieausrichtung: Unternehmen w?ren nicht verpflichtet, wirtschaftliche Aktivit?ten zu bewerten oder darüber Bericht zu erstatten, die eine Wesentlichkeitsschwelle von 10% (des Gesamtumsatzes, der Investitionen oder der Bilanzsumme) nicht überschreiten.

4. Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen (CBAM)


Das CBAM ist eine Anforderung, mit der bestimmten in die EU importierten Materialien ein CO2-Preis auferlegt werden soll. Die Kommission schl?gt ?nderungen der Verordnung vor.

  • Vereinfachte CBAM-Compliance: Das CBAM-Berichtsverfahren wird gestrafft, und ein neuer Schwellenwert würde etwa 90% der Kleinimporteure ausnehmen, was den Verwaltungsaufwand verringern und gleichzeitig 99% der Emissionen abdecken würde.

5. Reformen der InvestEU-Verordnung

Das InvestEU-Programm erm?glicht nachhaltige Finanz- und Investitionsinitiativen. Der Omnibus-Vorschlag sieht ?nderungen vor, um 50 Mrd. EUR an neuen Investitionskapazit?ten freizusetzen, darunter:

  • Geringerer Verwaltungsaufwand für KMU und Finanzintermedi?re Teilnahme an InvestEU-Projekten.
  • Eine Erh?hung der EU-Garantie um 2,5 Mrd. EUR, was erweiterte Investitionen in Nachhaltigkeitsinitiativen erm?glicht.
  • Verbesserungen der Effizienz der Berichterstattungwodurch Ressourcen für Investitionen und nicht für die Einhaltung von Vorschriften freigesetzt werden.

N?chste Schritte für den Omnibus-Vorschlag

Der Omnibus-Vorschlag wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europ?ischen Parlament und vom Rat geprüft. Die Kommission hat beide Institutionen aufgefordert, dem Paket Priorit?t einzur?umen und das Paket zu beschleunigen — insbesondere die ?nderungen, mit denen bestimmte Offenlegungspflichten im Rahmen des CSRD verschoben werden, und die Umsetzungsfrist gem?? der CSDDD.

W?hrend des ?berprüfungsprozesses k?nnen das Parlament und der Rat verschiedene ?nderungen oder ?berarbeitungen der Vorschl?ge vorschlagen, und letztendlich müssen die drei Gremien einen Konsens erzielen. Für die Vorschl?ge zur ?nderung der CSRD und der CSDDD h?tten die EU-Mitgliedstaaten, sobald die überarbeiteten Richtlinien vereinbart sind, 12 Monate Zeit, um die Omnibus-?nderungen in nationales Recht umzusetzen. In der Zwischenzeit wird der Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Aktualisierung der Taxonomieverordnung in Kürze zur ?ffentlichen Konsultation ver?ffentlicht. Die Europ?ische Kommission wird einen endgültigen Vorschlag für eine Taxonomie-Verordnung ausarbeiten, der in Kraft treten wird, sobald das Parlament und der Rat Gelegenheit zur ?berprüfung haben (auch bekannt als ?Prüfphase“).

Ein Balanceakt zwischen Wettbewerbsf?higkeit und Klima

Der Sustainability Omnibus Proposal der EU stellt eine erhebliche Neukalibrierung der Nachhaltigkeitsvorschriften dar. Für die meisten Unternehmen bieten diese Anpassungen eine willkommene Erleichterung. Sie erm?glichen es Unternehmen auch, strategische Entscheidungen darüber zu treffen, wie Nachhaltigkeit ihnen helfen kann, wettbewerbsf?hig zu bleiben. Die Herausforderung für viele wird darin bestehen, bei der Bew?ltigung der bevorstehenden regulatorischen Unsicherheiten das richtige Gleichgewicht zu finden.

Unternehmen müssen weiterhin die wesentlichen Risiken und Chancen verstehen, mit denen ihr Unternehmen konfrontiert ist — und bereit sein, den Anfragen der Interessengruppen nach Informationen über ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit nachzukommen.

Die europ?ischen Anforderungen von Unternehmen zu Unternehmen werden von den VKMU gepr?gt. Die weltweite Nachfrage der Investoren wird durch die Aktivit?ten der Mitbewerber bestimmt werden. Und die Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern und der Zivilgesellschaft werden Unternehmen unter Druck setzen, zuverl?ssige Informationen über ihre Risiken und Auswirkungen bereitzustellen.

Um auf diese sich ?ndernden Vorschriften und Belastungen zu reagieren, k?nnen sich Unternehmen darauf konzentrieren, ihre Nachhaltigkeitsf?higkeiten zu st?rken und effiziente Datensysteme einzurichten, um ihre Gesch?ftsentscheidungen zu treffen. Durch Verbesserungen, die sie jetzt vornehmen, erhalten sie die Informationen, die sie ben?tigen, um wettbewerbsf?hig zu bleiben — unabh?ngig davon, wo die Omnibus-Vorschl?ge landen.

麻豆原创 ist hier, um Ihnen bei der Bew?ltigung dieser sich entwickelnden Nachhaltigkeitsvorschriften zu helfen. Unser Expertenteam kann Ihnen helfen, auf dem Laufenden zu bleiben, sich an Ver?nderungen anzupassen und Ihr Unternehmen für langfristigen Erfolg zu positionieren.

Fühlen Sie sich frei kontaktieren Sie uns direkt bei Fragen oder Erkundungen um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen k?nnen, sich auf die sich ?ndernden globalen Compliance-Anforderungen und die Erwartungen der Stakeholder vorzubereiten.

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